Welche Rolle im Leben spielen Versicherungen?
Allein im Jahr 2018 gab es ca. 10.000 Einbrüche in Österreich, wie kann man da vorsorgen und was bringen bestimmte Versicherungen bei diesem Thema?
by Bastian Döttlinger
Vorerst muss erwähnt werden, dass wir es schon geschafft haben, die Zahl der Hauseinbrüche drastisch zu verringern. Für die Einbrecher wird es einfach immer schwieriger, da die Sicherheitsmaßnahmen in unseren Häusern immer besser werden. Rund 10.000 Wohnungseinbrüche wurden 2018 gemeldet. Im Vorjahr waren es rund 12.000. Das ist eine Verringerung von ca. 17 %. Am meisten Einbrüche im Intervall von 2009 bis 2018 gab es im Jahr 2009, nämlich ca. 21.000 Einbrüche. 2010, 2011 und 2012 sank die Zahl enorm. 2014 aber stiegen sie wieder um 1.000 und im Jahr darauf erneut. Erst seit 2015 sinkt die Zahl stetig weiter und mittlerweile sind wir schon unter 10.000. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass 2017 von den knapp 12.000 Anzeigen rund 5.000 nur einen Einbruchsversuch betrafen. Das sind über 43 Prozent. Neben dem finanziellen Schaden ist der Vandalismus (Zerstörung von Eigentum) das größte Problem. Nach wie vor gilt, dass die meisten Straftaten von Mitte November bis Mitte Dezember stattfinden, das war auch schon in den vergangenen Jahren so. Doch auch hier sinkt die Tendenz.
Einbrüche gehen zurück
Was gilt im Rahmen einer Haushaltsversicherung bei einem Einbruch als versichert? Eine Haushaltsversicherung deckt nicht nur Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden ab, sondern kommt auch bei Einbruchsdiebstahl zum Tragen. Versichert sind Sachschäden sowie unvermeidliche Folgeschäden, die durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchsdiebstahl entstehen. Dazu zählen: Beschädigung von zum Beispiel Fenstern, Türen, Mauern, Behältnissen Wert der geklauten Gegenstände (Ersatz der Wiederbeschaffungskosten) Vandalismus im Zuge eines Einbruchs in die Versicherungsräumlichkeiten Damit eine Versicherung leistet, müssen aber bestimmte Voraussetzungen (Obliegenheiten) vorhanden sein. Wenn Sie Ihr Haus/Wohnung verlassen, müssen alle Öffnungen (Eingangs und Terrassentüren, Fenster) ordnungsgemäß verschlossen werden. Eine ins Schloss gefallene Tür oder ein gekipptes Fenster gilt nicht als versperrt! Führen Sie über Wertgegenstände zum Zweck eines Nachweises im Schadensfall geeignete Verzeichnisse mit Wertangaben. Behältnisse für Geld, Schmuck und dergleichen sind übrigens zu versperren.